Die preußischen
Provinzen

 

 

 

Einleitung

26.12.1806 wurde ein Erlaß zur Verwaltung der Provinzen herausgegeben, der die alten Distrikts- und Domänenkammern abschaffte und stattdessen Provinzialregierungen etablierte. 1808 wurden dann die vier Provinzen Brandenburg, Pommern, Ostpreußen und Schlesien geschaffen, mit einem Oberpräsidenten. Gleichzeitig gab es eine weitere neue Verwaltungseinheit, den Regierungsbezirk. 

Mit der "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden" (30. April 1815) entstanden, neben den vier Altprovinzen, sechs neue, Westpreußen, Posen, Provinz Sachsen, Westfalen, Rheinland, Niederrhein. 1824 wurden die zehn Provinzen durch die Zusammenlegung von Ost- und Westpreußen sowie Rheinland und Niederrhein zur Rheinprovinz auf acht reduziert. Jede Provinz besaß ihre korporative Autonomie und wurde von einem Oberpräsidenten regiert. Zwei östliche und drei westliche Provinzen mußten völlig neu organisiert werden. Von den Reformern wurden der aus Kleve stammende Johann August Sack (Pommern), Theodor von Schön (Westpreußen), Friedrich Theodor von Merckel (Schlesien) und Ludwig Friedrich Freiherr von Vincke (Westfalen) als Oberpräsidenten übernommen. 1824 sind die Rheinprovinzen sowie Ost- und Westpreußen zusammengelegt worden.

 Die Provinzialverwaltung lag bei den von den Oberpräsidenten kontrollierten Regierungen; das französisch-westfälische Präfektensystem wurde in den neuen Landesteilen sogleich abgeschafft. In der jeweiligen Provinzialhauptstadt hatte der Oberpräsident in der Regel auch das Amt des Regierungspräsidenten inne. Die drei bis höchstens vier Regierungen einer Provinz hatten jeweils eine Abteilung für Inneres (»Polizei«), für Kirchen- und Schulsachen und direkte Steuern und Domänen. Neben ihnen bestanden bzw. entstanden Sonderbehörden wie die Konsistorien der Landeskirchen, dann die Provinzialschulkollegien für das höhere Unterrichtswesen, die Provinzialdirektoren (seit 1825) für die indirekten Steuern (später: Oberfinanzdirektionen), Medizinalkollegien, Oberpostdirektionen (seit 1849) und provinziale Oberbergämter (seit 1861).

Nach dem deutschen Krieg von 1866 wurden die neu geschaffenen Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau in das preußischen Staatsgebiet eingegliedert. Die Provinz Hessen-Nassau wurde aus Kur-Hessen (Kassel), Herzogtum Hessen-Nassau, dem Fürstentum Hessen-Homburg und der Freien Reichsstadt Frankfurt gebildet. 

1878 wurden Ost- und Westpreußen jeweils wieder selbstständige Provinzen.

Im Jahre 1920 schied, nach der Schaffung von Groß-Berlin, Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und wurde eine selbstständige Provinz. 

Potsdam als Residenzstadt, der preußischen Könige und deutschen Kaiser, findet hier noch eine besondere Erwähnung, obwohl es zur Provinz Brandenburg gehörte, dessen Provinzhauptstadt es ebenfalls war.