preußische Armee

 

     
 
Der Wiederaufstieg der preußischen Armee

Preußens tiefer Fall erklärt sich aber nicht so vordergründig aus angeblich geschichtsnotorischer Unfähigkeit zu Entwicklung und Fortschritt. Eine Reform an Haupt und Gliedern schien durchaus möglich, zumal die richtungweisenden Ideen offenen Eingang ins Staatsleben gefunden, im einzelnen auch schon auf den praktischen Weg der Erneuerung geführt hatten. Maßgebliche Persönlichkeiten der späteren Wiedergeburt waren bereits tätig. Warum sollte es im »klassischen Land des Militarismus«, wo sich der Kantonist längst an den Kriegsdienst gewöhnt hatte, nicht möglich gewesen sein, den ursprünglichen Plan des Potsdamer Soldatenkönigs für eine Qualitätsarmee nur aus Landeskindern an der Zeitenwende mit aller nötigen Konsequenz zu verwirklichen? Wenn keine Ausländer mehr in die Regimenter kamen, dafür die Befreiung von der Kantonpflicht erheblich eingeschränkt wurde, die Soldaten des stehenden Heeres nicht mehr lebenslänglich bei der Fahne bleiben mußten, sondern nur noch wenige Jahre, um dann zusammen mit den ungedienten wehrtauglichen Leuten die Landmiliz zu bilden, wenn auch Bürgerliche grundsätzlich Zutritt zum Aufstieg in der Offizierlaufbahn erhielten und die Kompaniewirtschaft aus der Militär-Ökonomie verschwand, so ergaben sich daraus die weit besseren Lebensbedingungen eines nationalen Volksheeres. Das hieß Abschaffung der Prügelstrafe, gefestigter Zusammenhalt statt Massendesertion, größere Beweglichkeit der Truppen auf dem Marsch und aufgelockerte Fechtweise in der Schlacht.

Ein solcher gründlicher Wandel im Heeressystem begann noch während des Krieges 1807 in Ostpreußen, Pommern und Schlesien aufgrund eines einzigen königlichen Befehls. Mit einem machtbewußten, willensstarken Monarchen an der Staatsspitze hätten schon Jahre zuvor durchgreifende Reformen dekretiert werden können, gerade weil das autokratische Herrschaftsprinzip in Preußen hierfür die beste Voraussetzung bot. Die damit eng zusammenhängenden politischen und sozialen Zustände, insbesondere die starke Position des Adels, herrschten doch nicht so starr und absolut, daß ernsthafte Erschütterungen die Folge sein mußten. Preußen konnte die gleiche Kraftanstrengung vollbringen, wie sie Österreich nach 1807 zur Verstärkung seiner Kriegsmacht bewältigte.


Friedrich Wilhelm III

Das schwerste Hindernis, das im Wege lag, war jedoch König Friedrich Wilhelm III. selbst. Alles andere als eine kraftvolle Herrschernatur, wogen seine Gewissenhaftigkeit, seine Güte und sein nüchterner Verstand längst nicht auf, was ihm an Energie und an der Fähigkeit fehlte, selbst den Vorsitz im Staatsrat zu führen. Unter seinem milden, um Ruhe, Frieden und humanitäres Wohlfahrtsstreben bemühten Regime verlor die nachfriderizianische Monarchie den Charakter als Kriegsstaat, der nur noch dem karikaturhaften Abbilde seines Originals glich. Darin lag der fundamentale Irrtum, daß die maßgeblichen Erbeshüter die vom Fridericus geschaffenen Heereseinrichtungen für unantastbar hielten und den Infanterieangriff »en echelon« für unüberwindlich.

Weil sie das in der Vergangenheit Hochbewährte als ein »ehrwürdiges Original« ansahen, schienen den Autoritäten, obenauf der Herzog von Braunschweig, auch die vom Oberst v. Scharnhorst vorgeschlagenen Reformen »auf eine königlich Preußische Armee wohl nicht anwendbar« zu sein. So blieb es bei halben Einzelmaßnahmen - z. B. die sehr systematisch betriebene Ausbildung zum Schützengefecht bei der leichten Infanterie und zuletzt, doch viel zu spät, die Übernahme der Divisionsgliederung -‚ die dem veralteten System bloß aufgepfropft waren. Bezeichnend für die innere Schwäche der gesamten Militärstaatlichkeit war, daß die seit 1803 geplante Kriegsreserve von 78 Miliz-Bataillonen nicht auf die Beine kam, da die Zivilbehörde wegen »nachteiliger Folgen auf die Bevölkerung« dagegen ihre Bedenken erhob. Die bürgerlichen Interessen hatten Vorrang gegenüber den militärischen.

Der Neuaufbau der Armee

Mit der Überwindung der Heereskrise begann die militärische Reorganisation. Ein königliches Publicandum vom 1. Dezember kündigte allen pflichtvergessenen Offizieren harte Strafen an; hervorragende Waffentaten sollten gebührend belohnt werden, was auch die Beförderung von Männern des Mannschaftsstandes zum Leutnant mit einschloß. Fast gleichzeitig hatten die Generale der Armee in Ostpreußen eine Instruktion erhalten, die das selbständig, beweglich geführte Gefecht der Kombination von Schützen und Bataillonskolonne zur Richtschnur erhob. Für erneut unterbreitete Vorschläge zur allgemeinen Volksbewaffnung, wie sie Scharnhorst in seiner revolutionären Denkschrift vom April 1806 gefordert hatte, war die Zeit allerdings immer noch nicht reif. Auch nach der Katastrophe des Herbstfeldzugs blieb der König mit seinen engsten Militärberatern in der traditionell hohen Einschätzung des stehenden Berufsheeres befangen. Die personelle Rüstung beschränkte sich auf ausgehobene Kantonisten und wieder einberufene gediente Soldaten, auf den Zulauf von Freiwilligen und Versprengten. 

Neu entstanden 19 Reserve-Bataillone, sechs Kavallerie-Brigaden, improvisierte Einheiten leichter Truppen sowie einige Freikorps, die tatenfreudige Offiziere aus eigener Initiative aufstellten. Zusammen mit den 1806 in den Ostprovinzen zurückgebliebenen Regimentern und Garnisonstruppen ergab das eine Gesamtstreitmacht, die bei Kriegsende 63.000 Mann zählte. Diese schon neupreußisch zu nennende Armee kämpfte tapfer, auch wo die Gefechte unglücklich verliefen. In der Schlacht bei Pr. Eylau am 7. Februar hat die Infanterie, bei Heilsberg am 10. Juni die Kavallerie die verlorene Waffenehre ruhmvoll zurückgewonnen, beide Male praktisch von einem Generalstabsoffizier und künftigen Reformer angeführt: Oberst v. Scharnhorst und Hauptmann v. Grolman. Die Festungen Danzig und Neiße sind hartnäckig verteidigt worden; Kolberg, Pillau, Graudenz, Cosel, Glatz und Silberberg blieben bis zum Friedensschluß unbezwungen. 


Verteidiger von Kolberg      

Im schlesischen Gebirgsland brachte der neue Generalgouverneur Graf Götzen bis zu 7.000 Leute teils aus Freiwilligen aller Bevölkerungsschichten zusammen, die er zur Verwendung im Kleinkrieg heranbildete. Seine Gesamtorganisation verdient besondere Beachtung, weil sie keine Rücksicht mehr auf herkömmliche Regeln und Gesetze nahm. Dies betraf den Offizierersatz durch den Aufstieg junger geeigneter Soldaten nach kurzer Frontbewährung wie die Abschaffung der Prügelstrafe, die Beseitigung der Kompaniewirtschaft und der lästigen Offiziertrosse. Nicht zuletzt knüpfte sich das innere Band zwischen Militär und Zivil sichtbar enger. In gleicher Weise verfuhr der Kommandant von Kolberg, Major v. Gneisenau. Auch diese beiden Männer gehörten zu den markanten Heeresreformern der Jahre von 1807 bis 1813, die mit ihrem praktischen Beispiel bereits Modelle für den Aufbau einer wirklichen Volksrüstung lieferten. Was sich im Großen noch nicht durchsetzen ließ, das gelang im Kleinen; Vorläufer einer inhaltsschweren Entwicklung.

Als Zar Alexander nach der Niederlage von Friedland (14. Juni) zu Tilsit eilig Frieden mit Napoleon schloß (7. Juli), brach er sein dem König gegebenes Treueversprechen, rettete wenigstens aber die Dynastie Hohenzollern vor ihrer Vernichtung. Um so nachdrücklicher war es die Absicht des Siegers, Preußen als Beute fest umklammert zu halten, das halbierte Königreich im Rang eines Kleinstaates niedergedrückt zu lassen, es als Satellit seiner Universalmonarchie dauernd an die Kette zu legen und obendrein das ganze Land total auszuplündern. 


  Treffen auf dem Njemen

Auf seine Kosten sollte eine 150.000 Mann starke Okkupationsarmee bis zur Weichsellinie stationiert bleiben und erst dann abgezogen werden, wenn die auferlegte riesige Kontributionssumme von 150 Millionen Francs bezahlt sein würde. Auch machtpolitische Gesichtspunkte waren für die Frage der Räumung maßgeblich; denn Napoleon traf Vorsorge, das preußische Territorium jederzeit als Aufmarschgebiet gegen das Zarenreich benützen zu können. In dieser Lage berief der König schon eine Woche nach dem Abschluß des Tilsiter Friedensdiktates mit Kabinetts-Ordre vom 15. Juli 1807 Gerhard v. Scharnhorst unter gleichzeitiger Ernennung zum Generalmajor an die Spitze der »Militär-Reorganisations-Kommission«.

Nach Abschluß ihrer grundlegenden Arbeiten sollte dieses Gremium ins neue Kriegsministerium übergehen; freilich unter beibehaltener Teilung des traditionellen Staatsapparates in eine militärische und eine zivile Hälfte, die durch den Monarchen miteinander verbunden waren. Daß ein Mann wie Scharnhorst die hohe Mission des Heeresreformators erfüllen sollte, hat manchen Repräsentanten der altpreußischen Armee in Harnisch gebracht; vielleicht weniger aus Aversion gegen den »Ausländer« als in der Wut des Troupiers gegen den gelehrsamen Generalstab, der seiner Meinung nach das beschämende Durcheinander der Direktiven und ihrer Ausführung verschuldet hatte. Der König wußte jedoch am besten, wer in der Katastrophe zu den tadelsfreien Paladinen gehörte. So brauchte Scharnhorst sein unbedingtes Vertrauen niemals in Zweifel zu ziehen, auch nicht gegenüber schweren Vorwürfen und Anschuldigungen seiner politischen Feinde. Ihm zur Seite standen Oberstleutnant v. Gneisenau und Major v. Grolman. Die Widersacher wurden nach ungedeihlichen Meinungskämpfen zu Beginn des Jahres 1808 durch Oberstleutnant Graf Götzen und Major v. Boyen ersetzt, so daß die Reformpartei das Übergewicht in der Kommission besaß. Der leitende Staatsminister v. Stein hatte Sitz und Stimme, wovon er zur vorwurfsvollen Verwunderung seiner zivilen Ober-Räte wenig Gebrauch machte; denn er stand im harmonischen Einklang mit dem Scharnhorstschen Freundeskreis. Dessen Grundsätze und Ziele waren auch die Richtlinien seines eigenen Programms.

Die Heeresreform

Da Preußen in ständiger Gefahr schwebte, entweder weiter zerstückelt oder ganz beseitigt zu werden, wenn es sich dem Willen Napoleons nicht gefügig zeigte, war das Werk der Wiedergeburt unlösbar mit der Vorbereitung zum Befreiungskampf verknüpft. Im Bezug zur Existenzfrage des Staates hatte sie die Bedeutung eines obersten Zweckes. Demzufolge wollte Stein auch keine Reduktion der Armee auf die bescheidenen Ausmaße eines Mittelstaates von 20.000 Mann, wie es Beamte des Reformministeriums vorschlugen". Die bisher verborgenen sittlichen Kräfte im Volksleben mußten nun zum Wohle des Gemeinwesens hervorbrechen, zugleich aber auch der militärischen Stärkung dienen. 

Die zusammengebrochene Hohenzollern-Monarchie sollte wieder Militärmacht werden, weil es die Freiheit ganz Deutschlands zu gewinnen galt. Gegenüber der gewaltigen Kriegsmaschine Napoleons durfte auch das stehende Heer nicht abgeschafft und durch eine Miliz ergänzt werden. Wohl aber ging es darum, seine Neubildung aus den Hilfsquellen der ganzen Nation zu kräftigen, sie im Volke fest zu verankern und auf die allgemeine Wehrpflicht zu gründen. Die Männer um Scharnhorst wollten die Heeresreform eng mit der Reform der Staatsverfassung und Sozialordnung verknüpft sehen, aber in erster Linie kam es ihnen darauf an, die bisher von der Armee getrennten bürgerlichen Untertanen als Staatsbürger in das neue Volksheer zu integrieren.


Heeresreformkommision      

 Es sollte eine »Schule der Nation« sein, die »ein ganzes Volk zu Soldaten« machte und ihnen »mitten im Frieden militärischen Geist einhauchte«. Der nationalpädagogische Impetus trat am deutlichsten in dem Gedanken hervor, an den Stadtschulen vormilitärische Ausbildung zu betreiben. Ein derartig tiefgreifendes Militarisierungsprogramm ans Ziel zu bringen, war nur auf einem historischen Boden möglich, wo sich die Bindungen staatlicher Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit am stärksten ausgeprägt hatten. So gesehen mag es als ein Wink des Schicksals erscheinen, daß der Tilsiter Frieden die Monarchie Friedrichs d. Großen auf ihren Kernbestand der vier Provinzen Brandenburg, Pommern, Ostpreußen und Schlesien reduzierte. Die großen prinzipiellen Reformen waren bis Anfang August 1808 zum Abschluß gebracht; ein ziemlich kurzer Zeitraum, in dem auch der Freiherr vom Stein nur um wenige Monate länger den Grund zum Umbau des Staates legte.

Die entsprechenden Gesetze betrafen das Disziplinarwesen, die neuen Kriegsartikel und die Ergänzung des Offizierskorps, was sich mit innerer Logik aus der Volksheer-Idee ergab. Die Zusammensetzung dieses Heeres aus Freiwilligen und Dienstpflichtigen ohne geworbene Ausländer erforderte die Erhebung des Soldatenstandes zum Ehrenstand, der allgemeine Achtung genoß. Sie bedingte außerdem, daß Beförderung und Auszeichnung für alle Angehörigen gleichgestellt waren. Unter solchen Verhältnissen hätte die brutale Abschreckungsmethode des Gassenlaufens wie überhaupt jede Stockprügel eine Unmöglichkeit bedeutet. Das neue System sah nur noch den Freiheitsentzug durch Arreststrafen verschiedener Grade vor und weiter abgestuft das Nachexerzieren, den Arbeitsdienst und die Strafwache bei kleineren Vergehen. Die Mittel der Disziplinargewalt hatte der jeweilige Offizier im praktischen Truppendienst sinnvoll anzuwenden. Der König erwartete von allen Offizieren, »daß sie sich ihre ehrenvolle Bestimmung, die Erzieher und Anführer eines achtbaren Theils der Nation zu seyn, immer vergegenwärtigen...«. Die mit der »Verordnung wegen der Militärstrafen« am 3. August 1808 verkündeten Kriegsartikel enthielten einführende Grundsatzerklärungen, die den staatspolitischen Gehalt der reformierten Heeresverfassung als leitendes Prinzip klar zum Ausdruck brachten: 


Der König reitet in Berlin ein

Ankündigung der Wehrpflicht als Ehrendienst, Aufstieg eines jeden Soldaten nach Würdigkeit und Fähigkeiten bis zum höchsten Grad sowie fürsorgliche Belohnung und Abschaffung der Prügelstrafe. Der König sprach nicht mehr wie gegenüber den früheren Söldnern als »Kriegsherr«, sondern als »Landesherr« zu Männern, die ihren Kriegsdienst im Verhältnis des Bürgers zum Staatsoberhaupt zu leisten hatten. Die nachfolgenden Artikel behandelten die Dienstverbrechen und allgemeinen Verbrechen mit den gültigen, teilweise gemilderten Strafbestimmungen, doch unverändert scharf in den Begriffen der Zucht und Strenge erfaßt.

Offiziersreform

Die Offizierreform war die weitreichendste Änderung des militärischen und gesellschaftlichen Staatsgefüges. Abgesehen von dem Gleichheitsprinzip, das hinsichtlich der Pflichten und Rechte - die Pflichten den Rechten vorangestellt! - in der preußischen Wehrverfassung erstmalig verankert stand, war der Einzug des Bürgertums in die Reihen der Armee und damit ein wesentliches Attribut seines berechtigten Anteils am modernen Staat gesetzlich gesichert. Die hinzutretende bürgerliche Intelligenz sollte sich mit dem alten adligen Kriegertum verschmelzen. »Ein neuer einheitlicher Berufsstand, der Stand des wissenschaftlich gebildeten Offiziers sollte geschaffen, der Abgrund zwischen Techniker und Kavalier überwunden werden.« Was Scharnhorst schon vor dem Zusammenbruch mit seiner bedeutsamen Erziehertätigkeit als Schöpfer und Direktor der Berliner Kriegsakademie angebahnt hatte, das setzte vom Geistigen her die Maßstäbe der Bildung und Leistung und gab dem neu-preußischen Militärwesen im Zeitalter der befreienden Volkserweckung das typische Gepräge. Der berufliche Werdegang des jungen Nachwuchses begann für jeden einzelnen nach abgeleistetem Grundwehrdienst von drei Monaten mit dem Nachweis verlangter Kenntnisse vor der Prüfüngskommission und führte durch die Kriegsschule bis zum Abschlußexamen. Die weitere Beförderung sollte bis zum Major nach der Anciennität erfolgen, dann nach dem Grad der Bewährung. Geschärftes Verantwortungsbewußtsein mußte neben gesteigerter Fähigkeit zu selbständigem Handeln einhergehen; denn davon hing Preußens Zukunft ab. 


  Blücher

Von den alten Offizieren wurde ins neue Heer nur übernommen, wer sich vor dem zuständigen Regimentstribunal für sein Tun und Lassen anno 1806 gerechtfertigt und das Zeugnis der Vorwurfsfreiheit erhalten hatte. Der militärgeschichtlich einmalige Selbstreinigungs- und Sühneprozeß stand im Einklang mit der Pflicht zur Selbstüberwachung durch Offizierwahl und Ehrengerichte; zwei korporativ bindende Elemente, die im neuen Geist die Gemeinschaft der Korpskameraden um so fester zusammenschlossen. Von den Generalen wurden lediglich zwei, Blücher und Tauentzien, übernommen.


Tauentzien  

Das Krümpersystem

Dienten die ersten Verordnungen und Gesetze der inneren Vorbereitung auf die allgemeine Wehrpflicht, dem Kernstück des gesamten militärischen Reformwerkes, so lag das schwierigste Problem auf dem Weg zum Ziel bereits in der Organisation zur Heranbildung einer genügend starken Kriegsreserve. Bei der trostlosen Finanzlage des in seiner Souveränität erheblich eingeschränkten Staates konnte der Präsenzstand der Armee nur gering sein. Nach den Rapporten für Juni 1808 betrug ihre Gesamtstärke 49.817 Köpfe. So griff die Reorganisations-Kommission schon mit ihrem Entwurf vom 25. 9. 1807 auf ein Verfahren zurück, das noch im Boden der friderizianischen Heeresverfassung wurzelte und bereits kurz vor dem Kriege Anwendung gefunden hatte. Der König sanktionierte dieses Verfahren mit Verordnung vom 6. August 1808: Jede Kompanie stellte monatlich fünf Rekruten aus den Kantonen ein und entließ dafür fünf der ältesten Leute. Der regelmäßig ausscheidende Jahrgang wurde als »Krümper« bezeichnet. Von einer monatlichen Kurzausbildung sah man ab, weil sich das übertrieben ausgedehnte Beurlaubungssystem alter Art sehr nachteilig auf die Leistungsfähigkeit der Armee im gerade verlorenen Krieg ausgewirkt hatte. Die Einrichtung der Krümper erhielt ihr volles Gewicht, als der Machtspruch Napoleons laut Pariser Konvention vom 8. September 1808 die Höchststärke des preußischen Friedensheeres auf 42.000 Mann beschränkte und gleichzeitig die Bildung von Milizen verbot. Da der Kaiser Preußens finanzielle Schwäche zu gut kannte und gegen das im Grunde unzeitgemäße Kantonwesen auch nichts einzuwenden hatte, ließ sich ein Rückgriff auf das absolutistische Prinzip der Heeresergänzung aus versunkener Zeit am unauffälligsten vortäuschen. Zur allgemeinen Wehrpflicht konnten die Reformer auf diesem Wege freilich nicht gelangen.

Scharnhorst hatte in drei Denkschriften vom 31. Juli, vom 31. August und Dezember 1807 die Bildung einer Landmiliz bzw. einer »Reserve-Armee« aus »Provinzialtruppen« vorgeschlagen, die zwei Grundgedanken miteinander verband. Nach dem ersten waren »alle Bewohner des Staates geborene Verteidiger desselben«. 


Theodor Körner
im Freikorps Lützow

Der zweite vertrat die Scheidung zwischen dem stehenden Heer und der Reserve aufgrund der Vermögenslage eines jeden Wehrpflichtigen, wonach alle Selbsteinkleider- und Bewaffner zwischen 18 und 30 Jahren auf eigene Kosten außerhalb der Linienarmee in den Reihen der Nationalmiliz zwei Monate lang üben sollten. Scharnhorst hat diese an sich bedenkliche Unterscheidung in arm und reich nicht nur deswegen empfohlen, weil sie den Militär-Etat entlastete. Sie war vor allem psychologisch auf die starke Abneigung des gebildeten Bürgertums gegen den Wehrdienst abgestellt, das mehr durch moralische Verpflichtung als durch gesetzlichen Zwang gewonnen werden sollte. Selbst gegen diese privilegierte Sonderstellung richtete sich heftiger Widerstand. 

Er kam aus den Reihen der adligen Standesvertretung, der höheren Beamtenschaft und der städtischen »Bourgeoisie«; kurzum aus jener elitären Oberschicht, die der Premierminister mit dem alleinigen Recht zur Nationalrepräsentation beglücken wollte. Der König forderte neue Gutachten ein und stellte ein Gesetz zur allgemeinen Wehrpflicht nur in Aussicht, wie es ja auch in den neuen Kriegsartikeln niedergeschrieben stand.

Guerillakrieg auch in Preußen?

Mit dem Blick auf die Rüstungen Österreichs planten Scharnhorst, Gneisenau und Stein unter dem Deckmantel gesuchter Scheinallianz mit Frankreich die Organisation des Volksaufstandes. Angesichts der drohenden Haltung Napoleons waren sie bereit, das Wagnis des Kampfes auf Leben und Tod einzugehen. Die preußische levée en masse hätte allerdings in einem äußerst vagen Verhältnis zur Realität gestanden, wenn sie losgebrochen wäre. Die meisten Offiziere der Armee dachten dabei nur an eine Verstärkung der Linientruppen durch reguläre Miliz. Daß auch märkische, pommersche und schlesische Bauern bewaffnet werden sollten, um wie spanische Guerillas auf die Franzosen einzuschlagen, war unvorstellbar. Es bestanden auch nur lose Kontakte zur Aktionspartei in den Provinzen, die hauptsächlich aus entlassenen, im Elend lebenden und schon deshalb zum Krieg entschlossenen Offizieren gebildet wurde. Von zu allem bereiten Patrioten durfte man erwarten, daß sie den Fehlschlag als »ehrenvollen Untergang« auf sich nahmen, keinesfalls konnte ein ganzes Volk ins organisierte Chaos geführt werden. 

So war es auch kein Wunder, wenn den leitenden Aktivisten heftigste Opposition entgegenschlug; eine bunt gemischte Gruppe von Widersachern, nicht nur Franzosenfreunde und konservative Gegner der Agrargesetzgebung wie der Militärreform, sondern auch Angehörige des zivilen Reformerkreises. Das Jahr 1810 mußte die Wehrpflichtfrage verstärkt ins Blickfeld rücken. Doch erst Anfang Juni befaßte sich damit die ad hoc gebildete »Konskriptions-Kommission«, die jetzt aus Mitgliedern des am 1. März etablierten Kriegsministeriums bestand. 


Erschießung Schillscher Offiziere

Neben der Miliz in Gestalt eines »allgemeinen Heerbannes« im bewußten Gegensatz zum napoleonischen Konskriptionsmuster trat Schamhorst mit seiner »Lieblingsidee« der Volontär-Jägerkompanien zur Verstärkung der Feldarmee hervor. Sie betonte die Absicht der Sonderstellung für das besitzende Bürgertum. Allerdings verstießen solche Maßnahmen gegen die Bestimmungen der Pariser Konvention, weswegen der König die ganze Sache weiter vor sich herschob.

Im Jahre 1811 wurde sie wieder akut, als sich die beiden großen Tilsiter Allianzmächte offensichtlich entzweit hatten und Preußen dazwischen in einer neuen Katastrophe endgültig zu versinken drohte. Unmöglich konnte es in einem Krieg Napoleons gegen das Zarenreich neutral bleiben. Wieder waren die Heeresreformer um Scharnhorst die »überpreußischen Stürmer und Dränger« zum Bündnis mit Rußland und zu unverzüglicher Vorbereitung eines Volkskrieges en masse einschließlich aller irregulären Mittel. Die vom Kaiser geforderte Besetzung der Ostseeküste gegen eine mögliche Flottenoperation der Briten und die Einfuhr von Kolonialwaren sollte der Rüstung einen gedeckten Weg bieten. Weiter als bis zum Versammeln der Krümper und zum Bau verschanzter Lager als Rückhalt für die Feldarmee neben den Festungen wollte der König aber nicht gehen. Der russische Kriegsplan überzeugte ihn vollends von der Undurchführbarkeit gemeinsamer Heeresoperationen. Wenn der große Verbündete dem Angriff Napoleons auswich, konnten die eigenen Truppen nicht mitziehen und das Land schutzlos dem Feind überlassen. 


Fichte als
Landsturmmann

Andernfalls blieben sie isoliert der Grande Armee gegenüber, für die der ganze Ostteil der Monarchie zum Aufmarschgebiet bestimmt war. Einem Existenzkampf auf Leben und Tod standzuhalten, hätten die eigenen Kräfte niemals ausgereicht. In Preußen standen damals 80.000 Mann unter Waffen, die nach weiterer Rüstung höchstens auf 125.000 verstärkt werden konnten. Darüber hinaus fehlten Gewehre und Geschütze. Noch weniger war mit einer spontanen Volkserhebung zu rechnen, obwohl die kriegerischen Armeereformer den bewaffneten Aufstand nach dem Muster der spanischen Partisanen-Taktik zu allem entschlossen im Schilde führten. Wie in Gneisenaus Denkschrift für den Fall einer feindlichen Invasion vom August 1811 zu lesen ist, hatte der Verfasser bereits stärker den obrigkeitlichen Zwang betont, was der allgemeinen tiefen Apathie im Lande Rechnung zu tragen schien.

Schon gar nicht wäre die große Mehrzahl der als Anführer in Frage kommenden Offiziere bereit gewesen, nicht uniformierte Bauern mit Dreschflegeln und Mistgabeln in einen verdeckten Kampf zu schicken.

Zwangsbündnis mit Frankreich

Die gefährliche Lage spitzte sich schnell weiter zu, da Preußens militärisches Verhalten Napoleon allen Grund zum Mißtrauen gegeben hatte. Durch seine Berliner Spionagezentrale genau unterrichtet, forderte er ultimativ, sämtliche Rüstung sofort einzustellen und bereitete im Zuge des planmäßigen Heeresaufmarsches die rasche Überrumpelung der Garnisonen vor. Unter solchem allgewaltigen Preßdruck, der nur die Wahl zwischen Unterwerfung oder verzweifeltem letzten Kampf vor dem sicheren Ende Preußens ließ, ratifizierte der König den bereits unwiderruflich festgeschriebenen Pariser Vertrag über ein »Schutz- und Trutzbündnis« vom 24. Februar 1812. Er bürdete dem Lande eine ungeheuerliche Last an Lebensmitteln, Transportbedarf und Quartieren für die durchziehenden Truppenmassen auf, außerdem ein Hilfskorps von 20.000 Mann zur Teilnahme am Krieg gegen Rußland. Die Armee gehorchte, wenngleich rund 30 Offiziere in russische Dienste traten. Scharnhorst ließ auch seine beiden Lieblingsschüler Clausewitz und Tiedemann mitziehen, deren Handlungsweise er nicht mißbilligen wollte.

Das preußische Korps unter General v. Yorck bewies beim ersten Kriegseinsatz in Kurland, was auch auf dem Gebiet der taktischen Reformen geleistet worden ist. Der Kommandeur selbst hatte als führender Fachmann des zerstreuten Gefechtes und Mitschöpfer des neuen Exerzierreglements von 1812 der Ausbildung die fortschrittliche Bahn gewiesen. Er hatte sich inzwischen auch dem Volkskriegsgedanken seiner früheren Gegner schon weit angenähert. Mit seiner Konvention von Tauroggen am 30. Dezember 1812 gab Yorck den auslösenden Impuls zum Befreiungskampf. König und Staatskanzler Hardenberg fürchteten anfangs noch, in ungeklärter Lage zu früh gegen Frankreich bloßgestellt zu werden. 


Yorck               

Friedrich Wilhelm III. klammerte sich zunächst weiter an seinen stereotypen Vorsatz, eine Schilderhebung nur im Bündnis mit Rußland und Österreich, möglichst mit aller Welt vereint zu wagen, obwohl Preußen so oder so zum Kriegsschauplatz werden mußte. Die Streitmittel des Landes konnten dann nur fremden Händen anheimfallen, ganz gleich ob sie der französische Feind oder der russische Freund in Beschlag legte. Wenigstens siedelte der Potsdamer Hof am 22. Januar nach Breslau über, wo die im Pariser Vertrag zugesicherte Neutralität vorläufigen Schutz gewährte. In diesem Schwebezustand, der nicht lange andauern durfte, gingen die Rüstungen fort, nachdem Napoleon schon am 14. Dezember gefordert hatte, das Hilfskorps auf 30.000 Mann zu verstärken und damit ein Deckmantel dem eigenen Zweck dienstbar zu machen war. Scharnhorst stand an der Spitze der hierzu einberufenen Kommission.

Erste Volksbewaffnung in Ostpreußen

Inzwischen hatte der Freiherr vom Stein in Ostpreußen die Dinge weitergetrieben. Es war fast ein Glücksfall, daß er durch die Kraft seiner mitreißenden Persönlichkeit den Zaren zur Weiterführung des Krieges über die russischen Grenzen hinaus als einen europäischen Befreiungskampf bewegen konnte. 


  Ostpreußische Freiwillige

Gegen dessen Berater hielt er ihn aber auch davon ab, preußisches Gebiet bis zur Weichsel in Besitz zu nehmen. Alexander begriff, daß sich nur der Souverän eines unversehrten Staatsverbandes zum Verbündeten gewinnen ließ. Damit machte Stein als russischer Bevollmächtigter in Königsberg den Weg zur Volksbewaffnung der zuerst von den Franzosen verlassenen Provinz frei. Auch in Breslau mußten die längst geleisteten Vorarbeiten zur allgemeinen Wehrpflicht konsequent zu Ende geführt werden. 

Die massenweise Einberufung der Krümper und Rekruten erschöpfte die Leistungsfähigkeit der Kantone, ebenso die Kapazität an unterem Führerpersonal, und die trostlosen Finanzverhältnisse erforderten Aushilfen. So erließ der König am 3. Februar das Manifest zur Aufstellung Freiwilliger Jäger-Detachements, die Scharnhorst schon 1809 ins Leben rufen wollte. Für den Aufklärungsdienst und das bewegliche Gefecht vorgesehen, traten sie zu den Infanteriebataillonen und Kavallerieregimentern, um gleichzeitig das Reservoir für den Offizierersatz zu bilden. Der Aufruf enthielt aber auch eine massive Drohung, womit geradezu ein Zwang zur Freiwilligkeit ausgesprochen war: Kein wehrfähiger junger Mann, der fernblieb, sollte künftig eine Stelle im Staatsdienst, weder einen Titel noch eine Belohnung bekommen. Die Militärreformer wären keinesfalls bereit gewesen, den nun bevorstehenden Befreiungskampf wie die französische Nationalversammlung 1791 auf den guten Willen der Bürger zu gründen. Noch fehlte das Kernstück ihres Gesamtreformwerkes, die allgemeine Wehrpflicht. Wenn der Weg zur wirklichen Volksbewaffnung weiter beschritten werden sollte, mußte die Proklamation des Zwanges dem Freiwilligen-Aufruf unmittelbar folgen. Dies geschah sechs Tage später am 9. Februar mit dem Gesetz über die »Aufhebung der bisherigen Exemtionen von der Kantonpflichtigkeit für die Dauer des Krieges«, das die Wehrpflicht für alle Tauglichen vom vollendeten 17. bis 24. Lebensjahr bestimmte und im Nachgang tags darauf auch die älteren Jahrgänge zum freiwilligen Waffendienst aufforderte.

Noch blieb aber unausgesprochen, gegen wen sich diese Verordnungen richteten, weil der König den Schein der Friedensbereitschaft weiter zu wahren gedachte. Scharnhorst mußte ihn erst mit aller Beredsamkeit davon überzeugen, daß keine Zeit mehr zu verlieren war und höchstens noch wenige Tage zur Täuschung des Feindes ausgenützt werden konnten. Der ostpreußische Landtag hatte bereits am 7. Februar neue Aushebungen für das Yorcksche Korps, zusätzliche Rekrutendepots, Verstärkungen der Kavallerie und 20.000 Mann Landwehr-Miliz beschlossen. 

Nach Yorcks Vorschlägen wurde alles sogleich in die Wege geleitet; zwar vorbehaltlich der Zustimmung des Souveräns, aber eben doch ohne allerhöchste Erlaubnis. In dieser konsequenten Weiterführung der Tat von Tauroggen lag die bedrohliche moralische Schwäche der Monarchie. In Ostpreußen begann das nicht mehr zu bändigende Ungestüm der Volksmenge, erfüllt vom Rachegeist gegen die jahrelange Fremdherrschaft. Bald mußte in allen Provinzen mit dem spontanen Losbruch der nationalen Insurrektion gerechnet werden, falls der König noch länger zauderte. 


Gold gab ich für Eisen        

Der Zustrom an Freiwilligen übertraf alle Erwartungen und beschämte einen jeden, der daran nicht hatte glauben wollen. Ihre Gesamtzahl betrug in der Endsumme rund 30.000 Mann. Keineswegs beschränkte sie sich auf den vielbesungenen Kern der akademischen Jugend, deren Anteil bei ungefähr 12 Prozent lag. Wie die statistischen Unterlagen ausweisen, bestand Preußens Kriegheer von 1813—15 zu etwa 10 Prozent aus Freiwilligen: die Minorität als Speerspitze, die der Freiheit eine Gasse bahnt, während die Masse willig folgt. Ohne Zweifel hatte eine Massenbewegung das ganze Volk erfaßt.

Allgemeine Wehrpflicht und Landwehr

Am 19. Februar überschritt Yorck mit seinem Korps die Weichsel, die westpreußischen Truppen unter General v. Bülow schlossen sich seinem Vormarsch an die Oder an, die russische Spitzenverbände zuvor passierten. Am Monatsende brach auch General v. Borstell mit seinen Regimentern in Pommern von Kolberg aus gegen Berlin auf. Somit war bereits über die Hälfte der Armee der Hand des Königs entglitten. Am 23. Februar entschloß er sich endlich, dem Willen des Volkes nachzugeben, am 27. wurde in Breslau die Kriegsallianz mit Rußland besiegelt. Am 16. März ließ man die Maske fallen, indem der Staatskanzler den französischen Gesandten vom Abschluß des Bündnisses unterrichtete. 


Landwehrinfanterie

Das Doppelspiel war beendet, der Kriegszustand erklärt, mithin auch das entscheidende letzte Hindernis zur allgemeinen Wehrpflicht beseitigt. Die »Verordnung über die Organisation der Landwehr« vom 17. März erhob sie zum Gesetz, wenn auch zunächst noch auf die Dauer des Krieges eingeschränkt. Die Landwehr umfaßte alle nicht zu den Linienregimentern eingezogenen Wehrpflichtigen vom 17. bis 40. Lebensjahr. Ihre Errichtung wurde den von allen Ständen vertretenen Ausschüssen der Landkreise übertragen, auf deren Kosten, mit Ausnahme von Waffen und Munition. In Stärke von 120.000 Mann bestand diese Nationalmiliz aus Infanterie- und Kavallerieregimentern.

Auch zur Landwehr eilten, zumindest in der märkischen Kernprovinz, genügend Leute freiwillig, so daß in einzelnen Bezirken nicht das Los zu entscheiden brauchte. Die Freiwilligenbewegung von 1813 war insgesamt genommen ein überzeugender Beweis für den Erfolg der inneren Heeresreform. An die Spitze der Bataillone und Kompanien traten Subalternoffiziere der alten Armee, die 1806 zum Teil die Katastrophe mehr oder weniger mitverschuldet hatten, aber jetzt von bestem Willen beseelt die Scharte tapfer wieder auswetzten.

Obwohl die Landwehr eigentlich die Aufgaben eines Heeres zweiter Linie hätte erfüllen sollen, wurden große Teile vor dem Herbstfeldzug während des Waffenstillstandes regimentsweise in die Brigaden der drei Feldkorps miteingegliedert; das IV. Korps im defensiven Nordabschnitt des Operationsraumes setzte sich fast ausschließlich aus Miliz-Formationen zusammen. Allein auf seine geringen Kräfte angewiesen, nahm die Armeeführung die großen Qualitätsunterschiede in Kauf, da ihr in Napoleons Rekrutenregimentern ebenfalls ein nicht vollwertiger Feind entgegentrat. Schweren Marschanstrengungen und Strapazen waren die improvisierten Landwehrtruppen nicht gewachsen, doch gewannen sie dauernd an Wert und kämpften schließlich besser als erwartet. Mit Hilfe englischer Waffen- und Materiallieferungen vollbrachten die Männer der preußischen Heeresreform eine geschichtlich einmalige organisatorische Leistung. Nach Erlaß der Wehrgesetze stellten sie, die Krümper vorausgeschickt, durch fortlaufende Neuausbildung einschließlich des Nachersatzes 300.000 Mann in Reih und Glied. Das waren 6 Prozent von 4,6 Millionen Einwohnern! Dazu brachten die ausgemergelten Menschen des wirtschaftlich total ruinierten Landes noch Millionenbeträge an Spenden auf, um die Rüstung zu finanzieren.

Der Landsturm

Mit dem Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 ist auch noch der letzte Schritt zum wirklich revolutionären, totalen Volkskrieg irregulärer Partisanenhaufen erfolgt. Davor schreckten König, Obrigkeit und Bürokratie dann wieder zurück. Auch im Volk war wenig Resonanz zu spüren. Anders als in Spanien wollte man in Preußen als wohl eingeübter Soldat Uniform tragen und in gewohnter fester Ordnung ins Gefecht ziehen. 

Schon am 17. Juli wurde das Gesetz revidiert und der Landsturm zur harmlosen Bürgergarde zusammengestutzt, nachdem auch die Gefahr einer feindlichen Invasion durch den dicht bevorstehenden Beitritt Österreichs zum großen Bündnis beseitigt zu sein schien. Alles andere als eine starke Kriegsmacht, übernahm Preußen Anfang 1813 die geistig-moralische Führung im Befreiungskampf des deutschen Volkes. Wäre der Staat 1807 untergegangen, so hätte es nach dem Rußlandfeldzug Napoleons in Deutschland nur isolierte Insurrektionsversuche gegeben, die kaum Erfolg versprechen konnten. Die echte Kriegsbegeisterung der Volksmassen ist sicherlich nicht auf positive Auswirkungen der Staatsreform zurückzuführen.

Die davorliegenden Elendsjahre der Wirtschaftsmisere, der Kontributionszahlungen, der Zwangsanleihen und des steigenden Steuerdruckes, in schockierender staatlicher Ohnmacht ständig von der äußeren Gefahr einer neuen Katastrophe bedroht ohne Hoffnung auf eine bessere Zukunft, boten dazu noch keine Möglichkeit.

Das Volksheer

Nur die Reorganisation des Heerwesens trug auf günstigem historischen Boden ihre Früchte. »Ohne das prägende Erlebnis von Besatzung und fremder Vorherrschaft von sechs Jahren schwerster wirtschaftlicher Probleme im Zeichen politischer Abhängigkeit ist die Wucht der Erhebung von 1813 nicht zu begreifen«. In dieser »Zeit der Not«, die 1812 noch eine verstärkende Wirkung durch allerschlimmste Drangsal erfuhr und schließlich im Willen zur Selbstbehauptung gipfelte, hat das »Volk in Waffen« das Bewußtsein nationaler Identität erlangt, wie es im Siebenjährigen Krieg schon einmal mächtig geworden ist. Die innere Verbundenheit mit der Hohenzollern-Dynastie und die Kraft der friderizianischen Tradition wirkten fort. Der »Aufruf an Mein Volk« vom 17. März stellte die Existenzfrage in den Mittelpunkt. Er lenkte den Blick noch einmal zurück zur Plage und Quälerei in jüngster Vergangenheit und rief zugleich die Erinnerung an die einst erkämpften Güter in der Zeit vom Großen Kurfürsten bis zum Großen König wach. 

Die preußische Landwehr von 1813 war die Verwirklichung des nationalen Volksheeres, in dessen Reihen sogar der Tagelöhner neben dem Gutsbesitzersohn, der Handwerker neben dem jungen Beamten oder Professor stehen konnte; Angehörige früher schroff voneinander getrennter sozialer Gruppen jetzt im gemeinsamen patriotischen Solidaritätsgefühl vereint. Am 3. September 1814 vollendete der Kriegsminister Generalmajor v. Boyen als Scharnhorsts Testamentvollstrecker das Werk der preußischen Heeresreform, indem die allgemeine Wehrpflicht nun auch für die Friedenszeit Gesetzeskraft erhielt: mit dreijähriger Dienstzeit im stehenden Heer, zwei Jahre bei der Reserve und vom vollendeten 26. bis 39. Lebensjahr bei der Landwehr. Mit dieser Organisation ging Preußen der Welt voran.


Freikorps       

Die Armee nach den Befreiungskriegen

Die preußische Armee blieb in ihren äußeren Strukturen wie in ihrem inneren Gefüge vom Ende der napoleonischen Kriege bis zur zweiten großen Reorganisation unter König Wilhelm 1. durch die Folgen jener Rüstungsbegrenzung bestimmt, die der gewaltige Militärkaiser im Jahre 1808 dem fast kümmerlich zu nennenden Reststaate aufgezwungen hatte. Es gehörte zu Scharnhorsts eigentümlicher Reformerleistung, daß er diese gravierende Einschränkung auf dem Wege des Krümpersystems unauffällig wenigstens teilweise ausgleichen konnte, um dann zur Stunde des Aufbruchs der Nation 1813 das mobile Feldheer auf die Beine zu stellen. Das war aber fast zur Hälfte nur mit Hilfe der Landwehrorganisation möglich, die nach dem rettenden Waffenstillstand (4. Juni — 17. August 1813) die Streitkräfte für die Aufgaben des Bewegungs- und Festungskrieges verdoppelte. Natürlich mußte dabei der Preis qualitativ unterschiedlicher Leistungsstufen bezahlt werden.

Die Gebietserwerbungen von 1814/15 erbrachten zwar für die Friedensarmee eine Anzahl neuer aktiver Regimenter (LinienlnfRgtr Nr. 25—34, 2 JägerBtle, das Neufchateller GardeschützenBtl und 14 KavRgtr), doch erlaubte die Finanznot im wirtschaftlich ruinierten Gesamtstaat nur den Unterhalt eines stehenden Heeres von rund 130 000 Mann. 


 Infanterie der Linie

Bezogen auf die Einwohnerzahl von reichlich 11 Millionen war das ein sehr kleiner Bestand, wenn man ihn mit dem Ende der Regierungszeit Friedrichs d. Großen vergleicht, als nur halb so viel Bevölkerung die Last von rund 200 000 Soldaten tragen mußte. Zur Verteidigung der wiedererstandenen kleinsten Großmacht in Europa, die mit zwei auseinandergeteilten Länderkomplexen ihre Grenzen im Westen gegen Frankreich und im Osten gegen Rußland zu schützen hatte, genügten derartig geringe Streitkräfte keineswegs.

 
Allgemeine Wehrpflicht

Sie konnten schon aus einem anderen wesentlichen Grunde nicht ausreichen: Die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht, die den Kerngehalt der Scharnhorstschen Heeresreform bildete und im vergangenen Kriege nur als Notlösung ermöglicht worden war. Mit dem Wehrgesetz vom 3. September 1814 besaß sie ihre Verfassungsgrundlage nun auch für die Friedenszeit. Um dann die Wehrkraft des Volkes so weit wie es ging auszuschöpfen, bedurfte es eines entsprechend größeren Organisationsrahmens. Nach damaliger Lage der Dinge gab es keine andere Lösung des Problems, im Ernstfalle eine möglichst große Zahl waffengeübter Kombattanten ins Feld zu stellen, als den Einbezug der fortbestehenden Landwehr. Reaktionäre Verfechter des altpreußischen Militärsystems übergingen bei ihren engstirnigen politischen Bedenken gegen das nationale Volksheer die Kostenfrage. Die Beurlaubung der Kantonisten nach abgeleistetem Grundwehrdienst, wenn sie weiter der stehenden Armee angehörten, hätte allein schon eine unverändert große Zahl ständig weiterbezahlter Offiziere vorausgesetzt. Demgegenüber lieferte das Landwehrsystem viel mehr Soldaten für weniger Geld. Karl v. Clausewitz hat in jenen Nachkriegsjahren des heftigen Streites um die bewaffnete Macht alle gewichtigen Vorteile aus seiner Reformersicht klar und deutlich aufgezeigt: »Bei gleichen Kosten eine größere Macht im Kriege, und zwar eine viel größere, eine, die keine bestimmten Gränzen hat, zu geben, das ganze Volk mit kriegerischem Geist zu durchdringen, Wehr- und Nährstand ganz miteinander zu verschmelzen, in einem Verteidigungs-Krieg das Gewicht der ganzen Volksmasse hineinzuziehen - das sind also die Hauptvortheile des Landwehr-Systems«.

Das Wehrpflichtgesetz von 1814, ergänzt durch die Landwehrordnung des nächsten Jahres, umschrieb mit folgenden Hauptpunkten den Inhalt der neupreußischen Heeres- und Kriegsverfassung: Jeder »Eingeborene« ist nach Vollendung des 20. Lebensjahres zum Wehrdienst verpflichtet. Die bewaffnete Macht besteht primär aus dem stehenden Heer, in dem aber nur ein Teil der jungen Mannschaft dienen kann, weil die Zahl der Friedensregimenter begrenzt bleiben muß. Ihre Dienstzeit bei der Fahne beträgt drei Jahre, der sich eine zweijährige Beurlaubung in die Heimat anschließt, um im Kriegsfall als Ersatz zur Verfügung zu stehen. (Mit dieser Reserve war der Anfang der modernen Rahmenarmee geschaffen.)


Clausewitz     

Die gedienten Leute gehören der Landwehr an; und zwar vom vollendeten 26. bis zum 32. Lebensjahr in ihrem 1. Aufgebot zur Unterstützung der Feldarmee im Kriege wie 1813/15, und bis zum 40. Lebensjahr im 2. Aufgebot als Garnisontruppe und zu Besatzungszwecken bestimmt. Für den übrigen Teil der jungen Mannschaft bildet die Landwehr bereits im Frieden mit ständigen Stämmen den Ausbildungsrahmen, um Übungen bis zum Bataillonsverband innerhalb der heimatlichen Stadt- und Landkreise zu gewährleisten. Fällt der Feind ins Land ein, so soll der Landsturm aus allen waffentauglichen Jünglingen und Männern von 17 bis 50 Jahren aufgeboten werden. Wer selbst für Kleidung und Bewaffnung aufkommen kann und bestimmte Bildungsvoraussetzungen besitzt, darf freiwillig eine nur einjährige Dienstzeit bei den leichten Truppen ableisten (später auf alle Waffengattungen ausgedehnt) und sich dort die Qualifikation zur Ernennung zum Landwehr-Offizier erwerben.

Diese Kodifikation hatte der neu ernannte Kriegsminister Herrmann v. Boyen gegen alle schon wieder aufgekommenen Widerstände, doch ohne eigentlichen Kampf, durchgesetzt und somit Scharnhorsts Vermächtnis erfüllt. Es beruhte auf dem reformerischen Ideal des wehrhaften Volkes, in dem der Soldatenstand als ehrenvollster gelten sollte. Dies im fundamentalen Unterschied zur liberalen Gesellschaft Frankreichs und Englands, wo die Armee der Konskribierten und der Freiwilligen weit geringeres Ansehen genoß, die britischen Söldner sogar verachtet wurden.

Neueinteilung des Heeres

Ehe die praktische Heeresergänzung aus dem Stadium zunächst provisorischer Vorschriften herausfand, verging noch einige Zeit. Im Grunde genommen kam die gesamte Organisation erst durch den nach Scharnhorsts Vorbild gestalteten Mobilmachungsplan vom 21. März 1830 zu einem vorläufigen Abschluß. Danach war die Kriegsformation mit drei Armee-Kommandos unter einem großen Hauptquartier vorgesehen, jede Armee zu drei Korps. Die Infanterie bildete aus je einem Linien- und dem korrespondierenden Landwehrregiment zu drei Bataillonen (je 1000 Mann) den Brigadeverband. Zum Armeekorps gehörten vier Brigaden, der Kommandierende General bestimmte die Zuweisung der Jäger- und Schützenabteilungen (500 Mann zu 2 Kp.). 


Landwehr-Kavallerie

Die Linienkavallerie, bei jedem Armeekorps vier Regimenter (je 4 Esk. zu 150 Mann), sollte besondere Großverbände formieren; die Landwehrreiterei bestand dann aus jeweils zwei mobilgemachten Regimentern (zu 6 Esk), die im Korps verblieben. Die in eigene Brigaden zu 96 Geschützen gegliederte Artillerie hatte eine Batterie (6 Pfd zu 8 Geschützen) an jede Infanteriebrigade abzugeben, die reitenden Batterien an die Kavalleriekorps auf besonderen Befehl, alle anderen Batterien bildeten die Artilleriereserve der Armeekorps. Die Pioniere standen bei jedem Korps mit einer Abteilung zu zwei Kompanien (je 225 Mann), dazu ein Brückentrain von 32 Pontons. Das ganze System war logisch durchdacht; nur mußte die Kombination von Linie und Landwehr jede Probe auf die Einsatzbereitschaft als gewagt erscheinen lassen, zumal auch die Friedenscadres im Verhältnis zur Kriegsformation aus finanzieller Rücksicht zu geringen Umfang besaßen.

Die Kriegsstärke der mobilen Armee sollte rund 324.000 Mann betragen, zusammen mit den Ersatz- und Besatzungstruppen 465.000 Mann. Nach Ansicht des Kriegsministers bedeutete die selbständig organisierte Landwehr neben dem stehenden Heer als »Hauptbildungschule der ganzen Nation für den Krieg« das große Ersatzreservoir. Dies setzte allerdings voraus, daß nur voll ausgebildete Soldaten in ihr erstes Aufgebot übertraten und dort in der Übung gehalten wurde. »Es war ein erster bedeutender Versuch, die innere Problematik des modernen Volksheeres zu überbrücken.«

Militz oder Linie?

Das neupreußische Nebeneinander von Linie und Landwehr stand dem politischen Kampfziel des liberalen Bürgertums in ganz Deutschland entgegen. Der Freiburger Professor Karl v. Rotteck hatte die Argumente in seiner 1816 erschienenen Schrift »stehendes Heer und Nationalmiliz« zusammengefaßt: Ersteres war das Werkzeug des Absolutismus und dient auch weiterhin der despotischen Fürstenmacht als Stütze. Aus moralischen Gründen muß es ganz abgeschafft und durch die Nationalmiliz ersetzt werden, nach dem Vorbild der allgemeinen Volksbewaffnung von 1813 in Preußen mit gewählten Offizieren. Nach dem Gesetz, das die Volksrepräsentation verabschiedet hat, soll jeder Bürger seinen Kurzwehrdienst leisten. Verbürgerlichung des Militärs hieß das Schlagwort jener Zeit, mit dem sich die Vorstellung einer Disziplin verband, die nicht mehr der »Dressur« einer Berufstruppe entsprechen durfte. Sie wurde allein als sittliche Haltung erfaßt. Die Ehre des wehrhaften Bürgers hatte nicht auf dem soldatischen Pflichtenkreis zu beruhen, sondern auf seiner privaten Stellung als freier Mann. Waffendrill und unbedingter Gehorsam galten als unwürdig; denn der Begriff des Bürgersoldaten ging vom Idealbild des willigen Freiheitskämpfers aus. Dahinter stand der Glaube, daß die zur Verteidigung aufgerufenen Volksmassen, ihr Geist und ihre Moral, den sicheren Sieg selbst über die schlagkräftigste Armee des Aggressors verbürgen würde. Die militärisch-technische Brauchbarkeit war kaum gefragt.

Für Preußen besaß diese Brauchbarkeit absoluten Vorrang. War es seit dem Potsdamer Soldatenkönig das dominierende Prinzip im Militärstaat gewesen, durch Qualität auszugleichen, was der Armee an numerischer Stärke fehlte, so sah man jetzt im Reformerkreise die Möglichkeit zur Erhaltung jenes Palladiums darin, daß die auch verfassungsmäßig im Volke fest verwurzelte bewaffnete Macht ihre veränderte Rolle spielte. Von einer »Schule der Nation« wollte aber die eigentlich tragende Schicht des Besitz- und Bildungsbürgertums noch wenig wissen, und sie opponierte weiter gegen die ungewohnte Last der allgemeinen Wehrpflicht. Wohl kaum hätte sie fortbestanden, »wenn es damals zur Einführung einer Verfassung gekommen wäre, in der nach dem Sinne der Zeit wesentlich nur die höheren und mittleren Stände vertreten waren.


Gardekavallerie    

 Daher erachtete General v. Boyen die Sonderung von Linienarmee und Landwehr in zwei nicht miteinander verschmolzenen Teilen als bestes »Beruhigungsmittel«. Ebenso glaubte er, die volle Wehrkraft Preußens durch die kostensparende Nationalmiliz stets präsent halten zu können. Die Finanznot des Staates erlaubte es jedoch nicht, beide Institutionen gleichberechtigt auszubauen und zu stärken. Schon bald wurde die Rekrutenfrage akut. Nicht mehr als 40.000 20jährige im Jahr rückten bei den aktiven Regimentern ein, nachdem unter den Tauglichen das Los entschieden hatte. Der Rest der Ersatzpflichtigen kam als Reserve- bzw. Landwehrrekruten zu den Stämmen der Landwehr-Bataillone, wo sie Kommandierte der Linie statt drei Jahren nur bis zu sechs Wochen lang notdürftig ausexerzierten. Weitere Ersparnisse reduzierten die Waffenübungen des 1. Aufgebotes von zwei auf eine nur noch 14tägige im Jahr, während das 2. Aufgebot gar nicht mehr daran teilnahm. Es ließ sich absehen, welchen militärischen Wert die Landwehr insgesamt noch haben konnte, wenn die letzten kriegserfahrenen Leute ausschieden. Der wahre Grund für die bedenkliche Entwicklung ist nicht allein der Geldmangel gewesen.

Der Finanzminister v. Bülow verfolgte einen tendenziösen Plan, der mit den Absichten der reaktionären Partei am Berliner Hof im Einklang stand. Sie wollte die Landwehr ganz abschaffen und unter Beibehaltung der Wehrpflicht ein System ausgebildeter Heeresreserven einrichten, das sich auf anachronistische Weise wieder dem altpreußischen Muster angenähert haben würde. Die Landwehr sei zwar das Volk in Waffen von 1813, so meinte die Opposition des Kriegsministers, aber der angeblich in ihr steckende jakobinische Geist könnte auch die königliche Armee infizieren und eines Tages den Aufruhr im Lande anstiften.

Anpassung der Landwehr an die Linie

So weit ließ es der König nicht kommen. Als Soldat wußte Friedrich Wilhelm III. die Ineffektivität des Kantonreglements vor 1806 ebenso richtig einzuschätzen wie die geringe Leistungsfähigkeit der Landwehr. So folgte er dem Rat seiner kommandierenden Generale und erließ die entscheidende Kabinetts-Ordre vom 22. März 1819. Sie verschob die Grundlage der gesamten Wehrorganisation, indem die friedensmäßige Trennung des »einen Teils der bewaffneten Macht« vom stehenden Heer beseitigt wurde: 


    Kavallerie bei Waterloo

34 Landwehr-Bataillone aufgelöst und die weiter bestehenden in 36 Regimentern (zu 3 Btln.) entsprechend der gleichstarken Linieninfanterie formiert; die eigenen Inspekteure als Bindeglieder zwischen der Zivil- und Militärbehörde in den zuständigen Regierungsbezirken abgeschafft und durch nur noch 16 Brigadekommandeure gemäß den 16 Divisionen der Linie ersetzt; deren Regimenter in den gemeinschaftlichen Divisionsverband (1 Inf-, 1 Kav-, 1 Lw-Brigade) eingereiht; Übernahme der Landwehr-Stämme ins Stehende Heer, die Kompanien nach Möglichkeit auch von aktiven Offizieren geführt; durch Fortfall der auf die Kreise bezogenen Kompaniebezirke die lokale Verankerung aufgehoben.

Mit der Subordination der Landwehr unter die Divisionskommandos sah General v. Boyen seine Schöpfung zu einem abhängigen Nebeninstitut der Linienarmee herabgestuft und ihren eigenständig-vaterländischen Geist, bewußt abseits vom Kommißbetrieb der aktiven Truppe erdacht, nicht mehr gewährleistet. Mehr noch: sein Programm bedeutete ihm Teil eines allgemeinen Volkserziehungsplanes, den deutscher Idealismus, der Bildungsoptimismus der Aufklärung und der Pflichtgedanke Friedrichs d. Großen trugen. Da der König ungnädig die unverzügliche Durchführung seiner Kabinetts-Ordre forderte, erbat der Kriegsminister im Dezember den Abschied. Der gleichgesinnte Mitstreiter Generalmajor v. Grolman, seit Ende 1815 Generalstabschef, entschloß sich zum gleichen Schritt.

Wenn Boyens wohldurchdachte Organisation auf einem hohen Ideal beruhte, so war doch die wesentliche Frage nach den militärtechnischen Bedürfnissen der modernen Kriegführung nicht befriedigend gelöst. Trotzdem hätte die fachliche Kritik auch die Linientruppe treffen müssen. Ihr großer Vorzug bestand in der personellen Zusammensetzung. Die allgemeine Wehrpflicht führte den größtmöglichen Anteil an junger Intelligenz zu, Söhne der vornehmsten Familien und Bildungsträger des neuen Jahrhunderts standen mit in Reih und Glied. Beste Voraussetzungen dafür, daß die aktive Armee den denkbar höchsten Grad kriegerischer Ausbildung erreichte. Das war anfangs nicht der Fall. In wieder gleichgestellter Friedensroutine wuchs sich der einförmige Paradedrill bis zur Übermüdung aus. Das Gefechtsexerzieren bestand in reglementsmäßigen Schulbewegungen der geschlossenen taktischen Körper, wobei viele Kommandeure, die in den Schlachten der Befreiungskriege Bataillone, Regimenter und Brigaden geführt hatten, strengstens auf stramme Gleichmäßigkeit achteten. 

Mit größter Zähigkeit hielten sie an dem Grundsatz fest, daß der Zusammenhalt der Truppe und ihr Stehvermögen im Feindfeuer den Sieg verbürge, der Schützenkampf hingegen nur die Nebensache sei, wie es die Engländer bei Waterloo überaus eindrucksvoll demonstriert hatten. Wenn an einem Übungstage das Avancieren der Formationen nebeneinander mit Schwenkungen zu neuem Angriff zum Manöverkunststück geriet, sah es der General und über ihm der König als bestes Mittel an, sich auf kürzestem Wege Kenntnis von der Güte der Ausbildung zu verschaffen. Derartige Spielereien erinnerten freilich mehr an 1806 als an 1813. 


Boyen          

Dennoch war Scharnhorsts Geist nicht aus der Armee verschwunden. Nach einigen Jahren änderte sich alles grundlegend. Das Paradewesen trat auf das nötige Maß zurück, Übungsmärsche wurden mit Gefechten des großen wie des kleinen Krieges verbunden, mit Feld- und Vorpostendienst bei Tag und Nacht; auch auf das Schießen legte man immer größeren Wert. Hierfür steht General v. Grolman, der 1825 schon wieder in den aktiven Dienst getreten war und zunächst das Kommando über die 9. Division in Glogau, dann über das V. Armeekorps in Posen übernommen hatte, als bester Zeuge. Er war der hoch respektierte Lehrmeister der neu erweckten Gefechtsschule aus der Reformzeit, der verständige Erzieher der Unterführer, von denen er in jeder Übungslage rasche selbständige Entschlüsse verlangte. Ebenso richtete sieh sein Augenmerk auf die Heranbildung tüchtiger Unteroffiziere, die in ihrem kleinsten Befehlsbereich nach Möglichkeit selbsttätig zu handeln hatten. Die überholten Exerzierreglements von 1812 wurden bis zur Herausgabe der neuen Vorschriften im Jahre 1847 nach Maßgabe der höheren Truppenkommandeure mittels Abänderungen und Zusätzen der laufenden Entwicklung angepaßt. Den Entwurf einer umfassenden Dienstvorschrift, die jedes Detail aufführte und nach unabänderlichen Regeln festlegte, ließ der König auf Grolmans Rat hin ad acta legen. Als Zeuge ganz anderer Art mag der Einjährig-Freiwillige im Alexanderregiment von 1844, Theodor Fontane, dienen, der kein einziges kritisches Wort über den angeblich unbarmherzigen sturen preußischen Kommißdienst geäußert hat.

Aufgliederung in Armeebezirke

Allgemein konnte man sagen, daß die Regimenter in sich fest geschlossen und trotz kurzer Dienstzeit gut geschult waren. Die preußische Infanterie schoß besser als die französische. Die Einzelausbildung, auch das Schwimmen und Turnen, wurde im Ausland als vorbildlich erachtet. Ab 1848 hatte die langsame Umrüstung auf das Zündnadelgewehr begonnen. 


      Putzen im Quartier

Ein besonderer Vorzug lag in der klaren, auf die Kriegsverhältnisse ausgerichteten Friedensgliederung nach acht Armeekorpsbezirken, aus denen auch der Rekrutenersatz kam. Das zusätzlich bestehende Gardekorps erhielt ihn aus allen Bezirken. Unter den Generalkommandos blieben die nachgeordneten Divisions- und Brigadeverbände in ihrer festen Einteilung. Infolge dieser stabilen Rahmenformation beschränkte sich der Garnisonwechsel nur auf einzelne Truppenteile, wenn hierzu ein spezieller Grund gegeben war.

Das Offizierskorps

Die Zukunft der Armee hing von einem Offizierkorps ab, das homogene Festigkeit und Jugendfrische besitzen mußte. Das eine konnte sich nach der bunten Zusammensetzung unter dem Zwang der Kriegsverhältnisse erst in der stillen Friedensperiode ergeben. Das andere verwehrten die ungünstigen Bedingungen des Avancements, so daß schon die lange Leutnantsriege alterte und selbst später berühmt gewordene Truppenführer auf 16 Dienstjahre zurückblickten, ehe sie die erste Beförderung zum »Premier« dafür belohnte. Der junge Nachwuchs gehörte bald wieder überwiegend dem verarmten Militäradel des Landes an. 1847 waren noch 40 % der Hauptleute und Majore ehemalige Freiwillige Jäger der Befreiungskriege, 1860 nur rund ein Drittel der aktiven Offiziere bürgerlicher Herkunft. Ein Teil erhielt die gemeinsame straffe Erziehung im Kadettenkorps, das nach der Intention des Königs den Söhnen unvermögender Soldatenfamilien und gefallener Väter vorbehalten war. Die anderen Anwärter traten als »Avantageure« bei den Regimentern ein, wo sie »von der Pike auf« zu dienen und sowohl vor der Annahme als auch vor der Beförderung zum Leutnant ziemlich strenge Prüfungen abzulegen hatten. 

Zur Vorbereitung auf das Offizierexamen dienten die in jedem Divisions- Stabsquartier errichteten Divisionsschulen (ab 1858 Kriegsschulen). Im September 1816 hatte die »Allgemeine Kriegsschule« ihre Tätigkeit zur Ausbildung für den Generalstabsdienst, die Adjutantur und das militärische Lehrfach wieder aufgenommen. Unter den Verhältnissen des preußischen Wehrpflichtheeres mit kurzer Dienstzeit und regelmäßigem Rekrutenturnus hatten sich die Anforderungen an den Offizier wesentlich gesteigert. Mehr als in anderen Armeen nahm die Erfüllung der täglichen Pflichten seine geistigen und körperlichen Kräfte in Anspruch, wenngleich der Staat dafür keine entsprechende Gegenleistung erbringen konnte. Das 1842 etwas aufgebesserte Gehalt der unteren Grade war mit 240 bis 400 Talern noch spärlich genug.


Offiziere    

 Nach den Abzügen für Kleiderkasse, Mittagstisch und Musik, sowie nach Bezahlung des Burschen und der Wäsche blieb kaum so viel übrig, daß es bescheidensten Ansprüchen für Frühstück und Abendbrot genügte. Wer kein eigenes Vermögen besaß, konnte sich erst ab Hauptmann 1. Klasse - vergleichbar dem früheren wirklichen Kapitän als Chef einer Kompanie im Unterschied zum Stabskapitän - eines angemessenen Auskommens erfreuen. Der unverheiratete Offizier nahm am gemeinsamen Mittagessen in den bescheiden eingerichteten Speiseanstalten teil, wofür er monatlich fünf Taler und 15 Groschen zu zahlen hatte, aber auch der König selbst aus seiner Privatschatulle 30 Taler pro Bataillon zulegen ließ. Im Offizierkorps der Kernregimenter herrschte besonders enge Kameradschaft, die sich in den heterogeneren Truppenteilen der neuen Provinzen erst mit fortschreitendem Zusammenwachsen festigte. Äußerlich kam sie in zeremoniellen, steifer als anderswo anmutenden Formen zum Ausdruck. Was die große Mehrzahl auszeichnete, waren gleichmäßig gute Dienstkenntnis, weit verbreiteter Eifer zum Selbststudium und gewissenhafte Fürsorge gegenüber den Untergebenen. Alle Mitglieder des Korps rangierten in der gemeinsamen Berufsbahn durch die Gleichberechtigung von Herkunft, Erziehung und Wissenstand auf kaum unterschiedlicher Stufe. Unteroffiziere wurden lediglich in einzelnen Fällen zum Leutnant befördert. Insgesamt standen sie den Subalternoffizieren bei der Ausbildung als geachtete Gehilfen pflichtgetreu zur Seite. Die Garderegimenter besaßen die meisten Soldaten, die sich freiwillig weiterverpflichteten, um über die Unteroffizierlaufbahn der »Zwölfender« ins untere Beamtenverhältnis zu gelangen. Die an Führer- und Unterführerschaft gestellten Anforderungen wie die organisatorische Stärke des stehenden Heeres in Preußen haben einen Leistungsstand erbracht, der wohl den meisten Kontingenten des deutschen Bundesheeres als nachahmenswertes Muster diente.

Einschränkung der allgemeinen Wehrpflicht

Problematisch lagen die Dinge hinsichtlich der Aufgaben, die eine solche Kaderarmee in der Kombination mit der Landwehr erfüllen sollte. In der langen Friedenszeit mußte die Kluft zwischen beiden Institutionen immer breiter werden, wenn sich nichts änderte. Da aber die mißliche Finanzlage noch keine Besserung erwarten ließ, fand man den Ausweg in einem recht künstlichen Verfahren, das auch zugunsten der Landwehr ausgedacht war. 


     Tschako

Um ohne erhöhte Kosten größere Rekrutenzahlen zu erreichen, wurden die Mannschaftsstärken der aktiven Kompanien um 10 % vermindert, dafür den Bataillonen jährlich 200 Mann Ersatz zugeführt und obendrein ab 1837 die Dienstzeit der Linieninfanterie auf zwei Jahre reduziert. Die Landwehr bildete keine eigenen Rekruten mehr aus. In ihrem 1. Aufgebot standen dann nur noch Leute vom 26. bis 32. Lebensjahr, die durch die »Hauptbildungsschule« des stehenden Heeres gegangen waren. Dies hatte aber wiederum zur Folge, daß fast eine Generation lang von jährlich rund 63.000 Waffentauglichen etwa 20.000 keine Einberufung mehr erhielten, während in gleicher Zeitspanne die Bevölkerung von 11 auf 18 Millionen anstieg. Damit stand die allgemeine Wehrpflicht bloß noch auf dem Papier.

Unterdessen konnte die Landwehr einem Vergleich mit der Linie immer weniger standhalten. Ausländische Beobachter bemängelten vor allem die schlechte Pferdedressur ihrer Kavallerie. Guten Willen bei Unteroffizieren und Soldaten schien niemand bezweifeln zu wollen, auch das wechselseitige positive Einvernehmen. Von der Popularität der Landwehr zeugten die gebefreudigen Beihilfen zu Bekleidung und Ausrüstung seitens der Kreise, die nach der Wehrverfassung für die Bataillone administrativ zuständig waren. Der Staat selbst hielt den Glauben an die volle Verwendungsfähigkeit aufrecht, weil er nichts Besseres zu bieten hatte. Schon seit Beginn der Regierungszeit König Friedrich Wilhelms IV. 1840 amtierte General v. Boyen wieder als Kriegsminister, und mancher militärische Fürsprecher seines Systems stand ihm fest zur Seite. Dennoch hallte der Enthusiasmus des Aufbruchs von 1813 nur noch schwach nach und verlor sich an den Biertischen der Schützenfeste. Die Nachkommen der inzwischen abgetretenen Kriegsgeneration hatten kein Pulver mehr gerochen. Die dem Einjährigenstand entsprossenen, unerfahrenen und wenig geschulten Offiziere wußten alles besser. 

Übertriebenes Selbstvertrauen fand höheren Orts in reichlich gespendetem Lob für geringe Leistung seine Legitimation. Schon als die Pariser Juli-Revolution 1830 die Kriegsgefahr im Westen heraufbeschworen und zur Teilmobilmachung genötigt hatte, waren in den rheinischen Landwehrbezirken die Gebrechen der Überlastung deutlich hervorgetreten.

Unzuverlässigkeit der Landwehr

Im verhängnisvollen Revolutionsjahr 1848/49 wurde das Werk des kurz zuvor verstorbenen Feldmarschalls v. Boyen auf die schwerste Probe gestellt. Eigentlich hätte sich bei dem in Preußen herrschenden antirevolutionären Geist der Berliner Barrikadenkampf erübrigt, wenn der König den Wünschen des Volks nur rechtzeitig entgegengekommen wäre. Am 10. November rückte General v. Wrangel, der Oberbefehlshaber aller um die Landeshauptstadt versammelten Regimenter, wieder in Berlin ein und bereitete der unentwegten radikalen »blutroten« Straßenrevolution ein rasches Ende; von der Bürgerschaft teils mit Jubel empfangen, teils mit der heimlichen Freude, die lästige Bürde des Schutzwehrdienstes endlich loszusein. 

Der gescheiterte Feldzug gegen Dänemark war keinesfalls den daran beteiligten Truppen zuzuschreiben; das klägliche Resultat entstand aus dem Druck der Großmächte, vor dem die anfangs forsche Berliner Diplomatie scheu zurückwich. Am Ende der Revolutionswirren hatte die preußische Königsarme eine ernsthafte Prüfung auf Herz und Nieren ohne irgendwelche Bedenken bestanden.


Armee 1848

Nicht so die Landwehr. Die erste Einberufung einzelner Einheiten ging noch ordnungsgemäß vonstatten, zumal sie nur den Schutz militärischer Anlagen zu übernehmen hatten, wo die Linienformationen ausgerückt waren. Nach dem innenpolitischen Umschwung im November mußten über 30 Landwehrbataillone zur Übernahme von Sicherungsaufgaben aufgeboten werden, wobei bereits Renitenz einriß. Als gegenüber dem Zusammenbruch des liberalen Frankfurter Verfassungswerkes im Frühjahr 1849 überall verschärfter Aufruhr emporloderte, erging Befehl zur Mobilmachung von vier kombinierten Divisionen. Die Frage Volkskaisertum oder rote Republik stand zur Entscheidung heran; in Sachsen, im politisch aktiven Teil Süddeutschlands, aber auch in Bereichen der preußischen Westprovinzen. Es schien auf des Messers Schneide zu liegen, ob politisierende Bürgersoldaten des »Volkes in Waffen« gegen revolutionäre Landsleute eingesetzt werden konnten. Tatsächlich leisteten einzelne Landwehrmänner dem Ruf zur Fahne keine Folge, an verschiedenen Orten kam es zu Disziplinwidrigkeiten, das 20. Regiment aus Berlin geriet schon auf dem Eisenbahntransport nach Hamm außer Zucht, so daß man ganze Kompanien entwaffnen mußte; in Iserlohn und Prüm geschahen Zeughausplünderungen und drei Soldaten wurden kriegsrechtlich erschossen. In dieser Lage war es nicht ratsam, die von der Mobilmachung betroffenen Landesteile ohne Linientruppen zurückzulassen, weshalb die Feldverbände auseinandergerissen in anderer Zusammensetzung marschierten. Zum Glück gelang es den Extremisten nicht, sich mit demagogischer Agitation eine eigene bewaffnete Macht zu schaffen und die preußische Rheinprovinz in den Bürgerkrieg zu stürzen. Von organisierter Landwehrmeuterei konnte keine Rede sein. Während des Feldzuges in Baden (20. Juni — 22. Juli) waren die Bataillone freilich schwerer ins Gefecht zu bringen; sie entwickelten sich langsamer und erlitten auch höhere Verluste als die aktive Truppe, doch gab ihre Haltung kaum Anlaß zu ernsthafter Sorge. So konnte die Scharnhorst- Boyensche Wehrverfassung die Auseinandersetzung zwischen dem Königtum und der bürgerlichen Gesellschaft überdauern«. In diesem Sinne war aus der Revolution auch in Preußen der Verfassungsstaat hervorgegangen: mit einer veränderten Stellung des Heeres, aber unter im Kern unberührter Krongewalt. 


       Traineinheit

Lediglich die gesetzgebende Gewalt teilte der Monarch mit dem Parlament. Nach dem Wortlaut der »oktroyierten« Verfassung vom 5. Dezember 1850 führte er den Oberbefehl über das Heer, das auf seine Person vereidigt wurde. Die doppelte Verantwortlichkeit des Kriegsministers gegenüber Souverän und Parlament galt als unmittelbar persönliches Verhältnis zur Krone, sonst nur für die Heeresverwaltung, nicht für die Kommandosachen. Der Volksvertretung blieb das Budgetrecht als Waffe, das sie künftig zu benützen wußte.

Anders stand es mit den Schwächen und Mängeln der herkömmlichen Heeresorganisation. Im Verlaufe der Gesamtmobilmachung von 1850 waren sie so hemmend ins Getriebe gefallen, daß auch erhebliche Zweifel an der Kriegsbereitschaft die Staatsleitung zum friedlichen Einlenken veranlaßt hatten. Die meisten Beschwernisse betrafen Artillerie und Nachschubdienste, die zur Komplettierung auf volle Stärken wie zur Aufstellung im Frieden nicht vorhandener Traineinheiten ungeübte, teilweise sogar ganz unberittene Reservisten erhielten. Das Leistungsvermögen der Landwehr hing bei der Kavallerie noch weiter zurück als bei der Infanterie.

Andererseits begann nun die Zeit der tiefgreifenden Umrüstungen in allen Großmachtheeren. Sie stellten erhöhte Anforderungen an ihre Beweglichkeit und Schlagkraft und machten somit die Verwendung von Feldregimentern milizartigen Charakters illusorisch. Niemand durfte erwarten, daß sich der Einsatz des Volksheeres von 1813 gegen das napoleonische Rekrutenheer noch einmal wiederholen würde. Die Lösung des Problems durch modernisierende Reorganisation schien unausweichlich. Der Idee einer aktiven Armee als alleiniges Operationsinstrument für die Schlacht und einer Landwehr als Sicherungstruppe in zweiter Linie gehörte die Zukunft.