Samuel Freiherr von Cocceji
1679 - 1755
20.10.1679 Heidelberg    4.10.1755 Berlin

Jurist
Preußischer Großkanzler
Der Lebensweg des jungen Samuel war durch den Beruf seines Vaters Heinrich vorbestimmt: Bereits dieser bedeutende Jurist wirkte in der Justiz des jungen preußischen Königreiches mit. Samuel Cocceji sollte als Herausgeber und Mitverfasser des bereits vom Vater geplanten Kommentars zu kriegs-, friedens- und seerechtlichen Fragen fungieren. Doch der glänzende junge Jurist war an praktischen Herausforderungen mehr interessiert als an theoretischem Disput, er arbeitete bereits ab 1718 an der Reform der ostpreußischen Justiz, nach 1721 an der Modernisierung des preußischen Landrechts von 1685. Von Friedrich Wilhelm I. wurde er 1738 mit der umfassenden Justizreform des gesamten Landes beauftragt, ein Jahr später aber bereits wieder abberufen, weil seine Vorstellungen dem König zu weit gingen.

Unter Friedrich II. wurde er als preußischer Großkanzler erneut mit weitgehenden Vollmachten zur Justiz-Reform ausgestattet. Erst in Pommern, dann in Brandenburg und Berlin, später im ganzen Land schaffte er prozessuale Missstände ab, setzte die feste Besoldung der Richter durch, erhöhte durch verbesserte Ausbildung die Kompetenz des juristischen Personals und beseitigte die vielfach miteinander konkurrierenden Zuständigkeiten der neben einander bestehenden Instanzen. Mit dem 1748 eingesetzten "Tribunal" schuf Cocceji erstmals ein für alle anderen Instanzen des Landes verbindliches höchstes Gericht. Bei diesen Neuerungen stieß er auf die Gegnerschaft der altständisch Gesinnten, die dem Reformwerk zermürbenden Widerstand entgegen setzten. Doch der ihm nachgesagte preußisch-stoische Charakter ließ sich auch durch Rückschläge und Enttäuschungen nicht entmutigen. Auch die Neuordnung der Prozessordnung geht auf ihn zurück, ebenso eine Neufassung und Vereinheitlichung des Personen- und Sachenrechts. 1749 nobilitierte ihn der König.