Samuel Freiherr von Cocceji
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20.10.1679
Heidelberg 4.10.1755 Berlin
Jurist Unter Friedrich II. wurde er als preußischer Großkanzler erneut mit weitgehenden Vollmachten zur Justiz-Reform ausgestattet. Erst in Pommern, dann in Brandenburg und Berlin, später im ganzen Land schaffte er prozessuale Missstände ab, setzte die feste Besoldung der Richter durch, erhöhte durch verbesserte Ausbildung die Kompetenz des juristischen Personals und beseitigte die vielfach miteinander konkurrierenden Zuständigkeiten der neben einander bestehenden Instanzen. Mit dem 1748 eingesetzten "Tribunal" schuf Cocceji erstmals ein für alle anderen Instanzen des Landes verbindliches höchstes Gericht. Bei diesen Neuerungen stieß er auf die Gegnerschaft der altständisch Gesinnten, die dem Reformwerk zermürbenden Widerstand entgegen setzten. Doch der ihm nachgesagte preußisch-stoische Charakter ließ sich auch durch Rückschläge und Enttäuschungen nicht entmutigen. Auch die Neuordnung der Prozessordnung geht auf ihn zurück, ebenso eine Neufassung und Vereinheitlichung des Personen- und Sachenrechts. 1749 nobilitierte ihn der König.
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